Wer ist der Versicherungsträger bei Handyschutz24 ?
Die AXA Versicherung AG mit Hauptsitz in Köln
Wo kann ich Handyschutz24 abschließen ?
Abgeschlossen werden kann Handyschutz24 nur im Handy-Fachhandel und via
Internet, bei den uns angeschlossenen Handy-Online-Shops. Ein Abschluss
über einen Versicherungsmakler oder direkt bei der AXA Versicherung AG
ist nicht möglich
Mein Gerät ist älter als 3 Monate.
Kann ich dieses auch versichern lassen ?
Nein, leider nicht. Das Gerät darf nicht älter als 3 Monate sein (Rechnungsdatum).
Wo erfahre ich, wieviel mein Gerät ohne
Vertrag wert ist/war ?
Sie erfahren es von Ihrem Bezugshändler oder bei uns. Der
Versicherungswert ist immer der Kaufpreis ohne Bezuschussung durch den
Anbieter.
Ich habe ein Prepaid-Handy, kann ich dieses auch versichern ?
Ja, die Versicherung ist für alle Handys, ob Prepaid oder Vertrag,
möglich.
Ich habe ein Gerät, dessen Kaufpreis über
400 EUR liegt/lag. In welchem Paket sollte ich es versichern ?
Damit Sie nicht unterversichert sind, empfehlen wir Ihnen das
PremiumPLUS-Paket mit 600,- € Höchstleistung, für 4,95 € pro
Monat
Kann die Versicherung auch für etwas anderes
als ein Handy abgeschlossen werden ?
Ja, auch für PDAs, MDAs, XDAs, PocketPCs und Smartphones.
Wie lange läuft der Handyschutz24-Vertrag?
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate, maximal 36 Monate.
Was erhalte ich nach Abschluss des Handyschutz24-Vertrags ?
Sie erhalten nach Eingang des Auftrages ein Info-Brief mit dem offiziellen
Versicherungsschein, den Vertragsbedingungen, Verbraucher-Infos, Hotline-Nummern
sowie Infos zur Schadensregulierung.
Wie zahle ich die Prämie zum Handyschutz24 ?
Immer monatlich zum 1. im Lastschriftverfahren.
Wann beginnt der Versicherungsschutz ?
Der Versicherungsschutz beginnt bei erfolgreichem Einzug der ersten
Prämie zu dem in der Versicherungsbestätigung genannten Zeitpunkt.
Was muss ich tun, wenn mein Handy gestohlen wurde,
bzw. defekt ist ?
Sie rufen einfach die Handyschutz24-KundenHotline an.
Die Rufnummer erhalten Sie mit den Versicherungsunterlagen. Dort wird Ihnen
dann die weitere Vorgehensweise mitgeteilt.
Muss ich die Transportkosten für die Einsendung meines defekten Gerätes tragen ?
Nein, da bereits ab dem BasicPLUS - Paket die Transportkosten mittels eines FreeWay-Paketaufklebers von uns übernommen werden. Informieren Sie sich hierüber direkt bei einem unserer Hotline-Mitarbeiter.
Was passiert mit meinen auf dem Gerät gespeicherten Daten, wie z.b. heruntergeladene Klingeltöne und Fotos ?
Bereits ab dem BasicPLUS-Paket werden, sofern es technisch noch möglich ist, alle Ihre zu sichernden Daten für der Reparatur gesichert.
Erhalte ich ein Ersatzgerät, wenn ich mein Mobilfunkgerät zur Reparatur einsende, und muss ich dafür bezahlen? Welche Art von Ersatzgerät erhalte ich ?
Bereits ab dem StandardPLUS-Paket erhalten Sie von uns für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät kostenfrei zur Verfügung gestellt. Dieses Ersatzgerät soll lediglich die Möglichkeit der Telefonie bieten.
Erhalte ich auch ein Ersatzgerät für die Dauer der Schadenabwicklung, wenn mein Gerät gestohlen wurde ?
Nein, bei einem Abhandenkommen des Gerätes wird kein Leihgerät für die Abwicklung des Schadenfalls zur Verfügung gestellt.
Was ist wenn die Versicherungshöchstleistung
im Schadenfall überschritten wird ?
Ist die Versicherungshöchstleistung im
Schadenfall überschritten, zahlen Sie als Versicherungsnehmer den
Differenzbetrag zum Rechnungsbetrag (Unterdeckung).
Wie lange dauert eine Reparatur im Schadenfall ?
Nach Eingang des Gerätes im Service-Center wird Ihr Gerät
schnellstmöglichst repariert und Ihnen wieder zur Verfügung gestellt.
Gilt der Handyschutz24 auch für ein verlorengegangenes
Handy ?
Nein, gegen Verlieren oder Vergessen kann man ein Handy nicht versichern.
In diesem Fall kann die Versicherung nicht in Anspruch genommen werden.
Wo gilt der Diebstahl-Versicherungsschutz ?
Der Versicherungsschutz bei Diebstahl gilt weltweit, auch wenn das
Gerät aus dem Auto geklaut wurde.
Was passiert im Falle eines Diebstahls oder wenn mein Gerät einen Totalschaden hat?
Bekomme ich einen Geldersatz oder ein neues Gerät? Was ist, wenn
es das Gerät gar nicht mehr gibt?
Wenn das Gerät gestohlen wurde (abhängig vom abgeschlossenen
Versicherungs-Paket), bekommen Sie über die Versicherung ein Gerät
gleichen Typs. Sollte es das Gerät am Markt nicht mehr geben, erhalten Sie ein gleichwertiges (technisch vergleichbares) Gerät. Eine
Barauszahlung ist in keinem Fall möglich. Sinn der Versicherung ist es
lediglich, den vorherigen "Zustand" wiederherzustellen.
Sind bei einem Diebstahl die dadurch entstandenen Telefongebühren mitversichert ?
Ja, bei dem StandardPLUS-, dem PremiumPLUS- und dem PlatinumPLUS-Paket sind bei Diebstahl,
Einbruchdiebstahl und Raub und Plünderung Telefongebühren bis max. 100,- € (abhängig vom jeweiligen Paket)
innerhalb der Versicherungslaufzeit mitversichert.
Läuft mein Handyschutz24-Vertrag automatisch nach
2 Jahren weiter ?
Wenn Sie die Versicherung nicht kündigen, verlängert sich diese jährlich automatisch um weitere 12 Monate; mit Ablauf des 60. Laufzeitmonats endet der Versicherungsschutz automatisch. Eine Kündigung zum Ende der 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit oder zum Ende einer jeden automatischen Verlängerung muss mindestens 3 Monate vorher in Schriftform erfolgen.
Ist mein beim Mobilfunkgerät mitgesandtes oder nachträglich erworbenes Zubehör (Speicherkarte, etc.) mitversichert ?
Nein, etwaige Zubehörteile, wie zum Beispiel die Speicherkarte, Ladegerät oder ähnliches sind nicht im Versicherungsschutz inbegriffen.
Obwohl mein Handy 300,- EUR gekostet hat,
möchte ich den Handyschutz24 nur über 200,- EUR Versicherungssumme
abschließen - ist das möglich ?
Das ist möglich, beachten Sie aber bitte, dass Sie dann unterversichert
sind. Sollte es zu einem Schadensfall kommen, kann nur der Höchstbetrag
(je nach abgeschlossenem Versicherungs-Paket, abzgl. Selbstbehalt) für
die Ersatzbeschaffung durch den Versicherer aufgewendet werden. Wenn
die Ersatzbeschaffung teurer als die vereinbarte
Höchstentschädigung ist, müssen Sie als Versicherungsnehmer die
Differenz selbst tragen (Unterdeckung).
Kann ich innerhalb der Vertragslaufzeit von
24/36 Monaten das Gerät wechseln?
Ja! Geregelt ist der Gerätewechsel innerhalb unserer (AVB/AGB)s. Sie müssen
den Gerätewechsel schriftlich mitteilen und erhalten dann eine neue/aktuallisierte
Versicherungsbestätigung mit den aktuellen Daten des
Versicherungsgegenstandes.
Muss ich noch sonstige Zusatzkosten (Abschlussgebühr
etc.) tragen ?
Nein, es fallen nur die monatlichen Versicherungsprämien für das von Ihnen abgeschlossene Versicherungs-Paket an.
Wo finde ich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen/Geschäftsbedingungen (AVB/AGB) zu Handyschutz24 ?
Unsere aktuellen AVB/AGB finden Sie -> hier <-..
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